Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Hotel Bernstein Prerow ist bestrebt, seine digitalen Angebote barrierefrei zugänglich zu machen. Wir arbeiten daran, die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sowie der zugrunde liegenden EU-Richtlinie (EU) 2019/882 zur Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen schrittweise umzusetzen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Der Webauftritt ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) derzeit nicht vollständig vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die folgenden Inhalte sind u.a. nicht barrierefrei, da sie eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 12a Absatz 6 BGG darstellen:
PDF-Dateien sind nicht barrierefrei.
Externe Dienste, die zum Beispiel für die Buchung von Zimmern oder den Erwerb von Gutscheinen eingesetzt werden, sind möglicherweise noch nicht vollständig barrierefrei.
Gründe für die ausstehenden Anpassungen zur Barrierefreiheit
Die Inhalte der PDF-Dateien sind nicht exklusiv, sondern alternativ barrierefrei über die Website zugänglich (z. B. Speisekarte des Restaurants). Die PDF-Dateien dienen lediglich als ergänzende Möglichkeit, die Inhalte zu konsumieren.
Die Anpassung externer Dienste für Buchungen oder Gutscheinkäufe liegt außerhalb unseres direkten Einflussbereichs, jedoch wurden die betreffenden Anbieter über die Notwendigkeit barrierefreier Lösungen informiert.
Stand der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 28.09.2025 erstellt.
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Barrieren auf unseren digitalen Angeboten auffallen oder benötigen Sie Unterstützung bei der Nutzung, kontaktieren Sie uns gerne. Wir nehmen Ihr Feedback ernst und prüfen jede Rückmeldung im Rahmen unserer technischen und organisatorischen Möglichkeiten.
Kontaktstelle:
VELA Prerow GmbH
Hotel Bernstein Prerow
Buchenstraße 42
18375 Prerow
bernstein@velahotels.de
+49 (0) 38233 / 64 – 000
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer digitalen Angebote benachteiligt zu sein, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden:
Durchsetzungsstelle Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG
im Büro der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (MS)
Postfach 141
30001 Hannover
schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
www.schlichtungsstelle-bgg.de